Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01   

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https://dejure.org/2002,2770
OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01 (https://dejure.org/2002,2770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2002 - 24 U 124/01 (https://dejure.org/2002,2770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2002 - 24 U 124/01 (https://dejure.org/2002,2770)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit des Mietobjekts; Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Beschränkungen als Fehler der Mietsache; Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme; Erfüllung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel; Ausschluss von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung bei angedrohter behördlicher Nutzungsuntersagung

  • Judicialis

    MV § 8 Abs. 6; ; BGB § 537; ; BGB § 536 a.F.; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 545 a.F.; ; BGB § 535 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungewissheit bei öffentlich-rechtlichen Gebrauchshindernissen bedeutet Mangel einer Mietsache; konkrete Beeinträchtigung für Minderung nicht erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung wegen Brandschutzmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Brandschutzmängeln

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Drohende Ordnungsverfügung als Mangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 556
  • ZMR 2002, 739
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Eine vorbehaltlose Zahlung liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Mieter in der Erwartung einer baldigen Mängelbeseitigung leistet (vgl. BGH NJW 1997, 2674; 2000, 2663, 2664; Wolf/Eckert/Ball a.a.O., Rdnr.328).
  • BGH, 04.04.1977 - VIII ZR 143/75

    Verletzung der Anzeigepflicht des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, so wird er nach Absatz 2 dieser Vorschrift einerseits dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, andererseits verliert er etwaige Minderungs- und Schadenersatzansprüche aus §§ 537 und 538 BGB a.F. (vgl. BGH NJW 1977, 1236 = BGHZ 68, 281), wenn der Vermieter wegen der unterbliebenen Mitteilung außerstande ist, Abhilfe zu schaffen (vgl. BGH NJW 1987, 1072, 1074).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Eine vorbehaltlose Zahlung liegt allerdings dann nicht vor, wenn der Mieter in der Erwartung einer baldigen Mängelbeseitigung leistet (vgl. BGH NJW 1997, 2674; 2000, 2663, 2664; Wolf/Eckert/Ball a.a.O., Rdnr.328).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92

    Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Anforderungen an das Gebäude in Bezug auf den Brandschutz musste die Klägerin aufgrund ihrer aus § 536 BGB a.F. folgenden Verpflichtung, die Räume in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, erfüllen (vgl. BGH ZMR 1994, 253).
  • BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Beschränkungen Fehler der Mietsache im Sinne des § 537 BGB sind, wenn sie mit der Art, Lage oder Beschaffenheit der Mietsache zusammenhängen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (vgl. BGH NJW 1980, 777 (zu Anforderungen der Warenhausverordnung); OLG Düsseldorf, 10. ZS., ZMR 1993, 275 (zu Brandschutzmängeln); Senat, B. v. 28.2.2000, 24 W 6/00 (zur Genehmigungsfähigkeit einer Galerie - n.v.)).
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85

    Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, so wird er nach Absatz 2 dieser Vorschrift einerseits dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, andererseits verliert er etwaige Minderungs- und Schadenersatzansprüche aus §§ 537 und 538 BGB a.F. (vgl. BGH NJW 1977, 1236 = BGHZ 68, 281), wenn der Vermieter wegen der unterbliebenen Mitteilung außerstande ist, Abhilfe zu schaffen (vgl. BGH NJW 1987, 1072, 1074).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81

    Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Die Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme kann jedoch einen Mangel begründen, wenn sie zu einer Ungewissheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs führt und hierdurch gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt sind (vgl. BGH WM 1983, 660, 661; NJW 1971, 555; Wolf/Eckert/Ball a.a.O.).
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 167/69

    Verschaffung eines ungestörten Gebrauchs der Mietsache - Behördliches Verbot als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 124/01
    Die Androhung einer ordnungsbehördlichen Maßnahme kann jedoch einen Mangel begründen, wenn sie zu einer Ungewissheit über die Möglichkeit des künftigen Gebrauchs führt und hierdurch gegenwärtige Interessen des Mieters beeinträchtigt sind (vgl. BGH WM 1983, 660, 661; NJW 1971, 555; Wolf/Eckert/Ball a.a.O.).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZR 132/09

    Gewerberaummiete: Mietminderung bei sich nur periodisch auswirkendem Mangel

    Von einer nicht nur unerheblichen Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist auch dann auszugehen, wenn der Mangel sich auf die Gebrauchstauglichkeit noch nicht unmittelbar auswirkt, aber die konkrete Gefahr besteht, dass er sie jederzeit erheblich beeinträchtigt (vgl. zu öffentlich-rechtlichen Gebrauchsbeschränkungen: Senatsurteile vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 24/06 - ZMR 2008, 274 und vom 23. September 1992 - XII ZR 44/91 - NJW 1992, 3226; BGH Urteil vom 23. März 1983 - VIII ZR 336/81 - WM 1983, 660; OLG Düsseldorf NZM 2003, 556).
  • KG, 23.05.2016 - 8 U 10/15

    Geschäftsraummietvertrag: Auslegung der Risikoübernahme des Mieters hinsichtlich

    Nutzungsänderungsgenehmigung; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 203 - juris Tz 26; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 21 - juris Tz 49; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 739 - juris Tz 9 - Brandschutz - OLG Düsseldorf MDR 2006, 1277 - juris Tz 29; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl., § 536 Rn 11, 12; Ghassemie-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 2015, § 536 Rn 180; Kraemer/Ehlert in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., III.B Rn 2787, 2790).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10

    Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die

    Das wiederum ist regelmäßig nur der Fall, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH, NJW 2009, 3421; WM 1983, 660, 661; OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - DWW 2005, 235; DWW 2006, 240; Senat, OLGR 2002, 283; 2006, 716; Senat, Urteil vom 4. Mai 2010, I-24 U 195/09, bei juris; Urteil vom 5. Mai 2009, I-24 U 87/08, bei juris; KG, GE 2002, 664; ZMR 2004, 259).
  • OLG Dresden, 25.10.2016 - 4 U 453/16

    Rechte des Käufers eines ungenehmigten Hotelbetriebes

    Die behördliche Duldung der unzulässigen Nutzung schließt aber den Anspruch aus (vgl. Weidenkaff in Palandt, 75. Aufl., § 536 Rn. 18; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2002 - 24 U 124/01).
  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

    Nutzungsänderungsgenehmigung; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 203 - juris Tz 26; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 21 - juris Tz 49; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 739 - juris Tz 9 - Brandschutz-; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1277 - juris Tz 29; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl., § 536 Rn 11, 12; Ghassemie-Tabar/Guhling/Weitemeyer, Gewerberaummiete, 2015, § 536 Rn 180; Kraemer/Ehlert in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., III.B Rn 2787, 2790).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 186/03

    Verwirkung von Gewährleistungsrechten bei jahrelanger, nicht beanstandeter

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Behörde trotz Verstoßes gegen ihre Bestimmungen oder Richtlinien den von den Parteien vereinbarten Gebrauch der Mietsache duldet (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 1976, 218; Senat ZMR 2002, 739 = NZM 2003, 556; OLG Nürnberg NZM 1999, 419; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 248; Schmidt/-Futterer/Eisenschmidt, 8. Aufl., § 536 Rdnr. 67).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 10 U 100/05

    Mietmangel bei Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen

    Weder die einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffende Entscheidung des 24. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (NZM 2003, 556) noch die von der Beklagten zitierten anders gelagerten Entscheidungen des VII. Zivilsenats des BGH (BauR 2002, 1847; BauR 2000, 1182; BauR 1975, 137) rechtfertigen eine hiervon abweichende Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 186/03
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Behörde trotz Verstoßes gegen ihre Bestimmungen oder Richtlinien den von den Parteien vereinbarten Gebrauch der Mietsache duldet (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 1976, 218; Senat ZMR 2002, 739 = NZM 2003, 556; OLG Nürnberg NZM 1999, 419; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 248; Schmidt/-Futterer/Eisenschmidt, 8. Aufl., § 536 Rdnr. 67).
  • LG Köln, 14.05.2020 - 29 S 204/19
    Ein Minderungsgrund ist jedoch nicht gegeben, wenn trotz eines Verstoßes die Behörde den von den Parteien vereinbarten Gebrauch der Mietsache duldet (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 739).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 10 U 203/01
    Dass er dabei in der mitgeteilten oder erkennbaren Erwartung gehandelt hätte, die vorhandenen Mängel würden demnächst von den Klägern behoben (vgl. dazu z.B. BGH LM § 539 BGB Nr. 6 sowie Senat ZMR 1995, 400 und GUT 2002, 74), macht der Beklagte zu 1) selbst nicht geltend und ist auch sonst nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2617
OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,2617)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2001 - 11 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,2617)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2001 - 11 Wx 20/01 (https://dejure.org/2001,2617)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 22 XVII 314/93
  • LG Cottbus - 7 T 526/99
  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 397
  • FGPrax 2002, 19
  • Rpfleger 2002, 313
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    So kann die Rechtsstellung des die Vergütung für einen Vereinsbetreuer beanspruchenden Vereins schlechter sein, als es die eines gedachten selbständigen Betreuers wäre (BGH NJW 2000, 3712, 3714), so dass sich insoweit zu Lasten des Vereins Einschränkungen ergeben können (BGH a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99

    Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    Für die Falle der tatsächlichen Verhinderung des vom Gericht bestellten Betreuers ist nach wohl herrschender Ansicht die Bestimmung des § 1899 Abs. 4 heranzuziehen (Jürgens Betreuungsrecht, § 1899 BGB, Rz 5, Ehrmann/Holzhauer, BGB, 9. Aufl., § 1899, Rz. 7, Knittel, Betreuungsrecht, § 1899 BGB, Anmerk 22, 23 und Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2 Aufl., Rz 12), wobei es insoweit auch für möglich angesehen wird, dass die Rechtsmacht zur Ausübung der Betreuung dem vertretenden Betreuer durch Vollmacht des bestellten Hauptbetreuers erteilt wird (LG Frankfurt (Oder), FamRZ 1999, 1221, 1222 m w N ).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    Dem Betreuungsverein steht damit dem Grunde nach eine Vergütung in der Höhe zu, wie sie dem Vereinsbetreuer zugestanden hätte, wäre dieser selbständig tätig gewesen (OLG Frankfurt BP Prax 1995, 183, 184; Pfälzisches OLG Zweibrücken OLGReport 2000, 13, 14).
  • LG Koblenz, 07.02.1994 - 2 T 25/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01
    Der Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des Vereins entsteht, wenn die betreuungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und der für den Verein tätige Mitarbeiter gerade als Vereinsbetreuer bestellt worden ist (Bienwald in Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999, § 1908 e, Rn. 1; LG Koblenz FamRZ 1995, 832; Bienwald in Staudinger Kommentar zum BGB, 13 Bearb. 1999, § 1908 e, Rn. 3; Schwab in MünchKomm, 3, Aufl., § 1908 e, Rn. 3, 4).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 118/03

    Aufwendungsersatz bei verspäteter Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

    Teilt ein Betreuungsverein dem Vormundschaftsgericht eine länger dauernde Verhinderung eines bestellten Vereinsbetreuers mit und regt die Bestellung eines vereinsintern zur Vertretung eingeteilten Mitarbeiters zum Ergänzungsbetreuer an, wird aber der benannte Vereinsmitarbeiter erst mit erheblicher Verzögerung bestellt, kann für von ihm zwischenzeitlich erbrachte Tätigkeiten der Verein Vergütung und Aufwendungsersatz fordern (vgl. OLG Brandenburg MDR 2002, 397).

    Die Kammer weiche nur insoweit von der Auffassung des OLG Brandenburg (MDR 2002, 397) ab, welches bei grundsätzlich übereinstimmender Beurteilung bereits den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bzw. der Anregung zur Bestellung eines Ergänzungsbetreuers als maßgeblich angesehen habe.

    Ohne eine solche Bestellung von dem Mitarbeiter allein aufgrund einer vereinsinternen Vertretungsregelung erbrachte Tätigkeiten lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung aus, weil dieser gem. § 1908e Abs. 1 BGB voraussetzt, dass die zugrunde liegenden Tätigkeiten von einem Vereinsbetreuer erbracht werden (OLG Brandenburg MDR 2002, 397 m.w.N.).

  • LG Koblenz, 11.01.2005 - 2 T 20/05

    Vergütung des Berufsbetreuers nach Ablauf der Bestellung

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 [LG Cottbus 27.08.2003 - 7 T 516/03] im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
  • OLG Dresden, 11.03.2004 - 21 WF 125/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen den Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

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  • OLG Dresden, 16.03.2004 - 21 WF 191/04

    Verweisung in § 14 FGG auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels bei Versagung

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) entsprechend anwendbar (§ 14 FGG ; Keidel/Zimmermann, 15. Aufl., Vorbemerkung §§ 19 bis 30 FGG , Rz.33; Demharter NZM 2002, 233; BayObLG FGPrax 2002, 19 ).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg OLG-Report 2001, 556,557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • LG Bayreuth, 04.03.2011 - 42 T 3/11

    Betreuung: Vergütungsanspruch des durch einstweilige Anordnung bestellten

    Unberücksichtigt gelassen hat das Amtsgericht aber die Frage, ob dem Betreuer für den fraglichen Zeitraum ein Vergütungsanspruch zusteht; zu dieser Frage und zur Frage, ob dies im betreuungsrechtlichen Verfahren geklärt werden kann, gibt es unterschiedliche Ansichten (bejahend: OLG Brandenburg, MDR 2002, 397; LG Cottbus, FamRZ 2004, 401, dagegen: LG Bad Kreuznach, 2 T 35/96 vom 03.07.1996; OLGR Köln, 2002, 142).
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 2 T 613/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuers für betreuungslose Zwischenzeiten;

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
  • LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Nach der Rechtsprechung des OLG Brandenburg (vgl. Beschluss v. z. B. 2001 - 11 Wx 20/01 -, dazu ablehnend Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1377) soll der Betreuungsverein allerdings auch dann einen Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz haben, wenn.
  • LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 655/04

    Anspruch auf Vergütung nebst Aufwendungsersatz eines Betreuers; Angemessene

    Der Zahlungsanspruch bestehe in entsprechender Anwendung von §§ 1835 Abs. 4, 1836 a BGB gegen die Staatskasse (LG Cottbus FamRZ 2004, 401 im Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2001, Az: 11 Wx 20/01 ).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3909
OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,3909)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,3909)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,3909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung eines Anlageberaters wegen fehlender Kenntnisse

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Beratungsvertrag; Anlageberater; Beratungspflicht; Vermögensbetreuungsvertrag; Positive Vertragsverletzung; Positive Forderungsverletzung; Mitverschulden

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder einen Anlageberater heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluß eines Beratungsvertrags stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118; BGHZ 123, 126, 128).

    In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 128 ff.).

    Fehlen dem Anlageberater derartige Kenntnisse, so hat er dies dem Kunden mitzuteilen und offen zu legen, daß er zu einer Beratung z.B. über das konkrete Risiko eines Geschäfts mangels eigener Information nicht in der Lage ist (BGHZ 123, 126, 129).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Von einer (bloßen) Anlagevermittlung ist demgegenüber dann auszugehen, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, Seite 998).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Der jeweilige Pflichtenumfang kann nicht allgemein bestimmt werden, sondern nur anhand der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 1993, S. 1114).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder einen Anlageberater heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluß eines Beratungsvertrags stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118; BGHZ 123, 126, 128).
  • OLG Bamberg, 22.10.2001 - 4 U 62/01

    Beurteilung von Anleger- und Objektgerechtigkeit einer Anlage bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Insgesamt schuldet der Anlageberater eine anlegergerechte und objektgerechte Beratung (OLG Bamberg, vom 22.10.2001 - 4 U 62/01).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).
  • LG Coburg, 07.04.2004 - 22 O 623/03
    Fehlen dem Anlageberater derartige Kenntnisse, so hat er dies dem Kunden mitzuteilen und offenzulegen, dass er zu seiner Beratung, z.B. über das konkrete Risiko eines Geschäfts, mangels eigener Information nicht in der Lage ist (OLG Bamberg vom 25.2.2002, 4 U 204/01).
  • OLG Bamberg, 26.05.2004 - 6 U 14/04

    Abgrenzung Anlagevermittler / Anlageberater, Haftung des Anlageberaters

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustandekommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Beraters in Anspruch nehmen will und wenn der Anlageberater mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (vgl. BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 in 4 U 204/01; vom 29.07.2002 in 4 U 24/02).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15019
OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01 (https://dejure.org/2002,15019)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2002 - 9 U 216/01 (https://dejure.org/2002,15019)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2002 - 9 U 216/01 (https://dejure.org/2002,15019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einziehung von Forderungen vor Insolvenzeröffnung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und die Entnahme von Verwertungskosten aus Erlös für die Insolvenzmasse; Verwertungsrecht des vorläufigen Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit dem Vorgriff ...

  • rechtsportal.de

    InsO §§ 21 169 S. 2 § 170
    Entnahme von Verwertungskosten bei Einziehung von Forderungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter; Voraussetzungen der Zinsverpflichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hechingen - 2 O 226/01
  • OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01
    Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klaganspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also - im Falle einer erstinstanzlichen Klagabweisung - deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (vgl. BGH NJW 1994, 2896/2897; BGH NJW-RR 1996, 1276; BGH NJW 1999, 2118/2119; Zöller, ZPO, 22. Aufl., 2001, § 263, Rz. 11 b).

    Daraus folgt aber zugleich, dass die Klägerin mit dem im Berufungsrechtszug gestellten Leistungsantrag die Beseitigung ihrer durch Abweisung ihres auf Feststellung der Leistungspflicht des Beklagten gerichteten erstinstanzlichen Klagantrages geschaffenen Beschwer erstrebt (BGH NJW 1994, 2896/2897).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01
    Ein nunmehr in der Berufungsinstanz erfolgter neuerlicher Übergang von der Feststellungsklage zur entsprechenden Leistungsklage ist wegen der freien Widerruflichkeit der einseitigen Erledigungserklärung ohne weiteres möglich, da eine unmittelbar prozessgestaltende Wirkung von der Erledigungserklärung, solange sie einseitig bleibt, nicht ausgeht (vgl. Zöller, a.a.O., § 91 a, Rz. 35; BGH, Urteil vom 07.06.2001, I ZR 157/98).
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01
    Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klaganspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also - im Falle einer erstinstanzlichen Klagabweisung - deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (vgl. BGH NJW 1994, 2896/2897; BGH NJW-RR 1996, 1276; BGH NJW 1999, 2118/2119; Zöller, ZPO, 22. Aufl., 2001, § 263, Rz. 11 b).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 9 U 216/01
    Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klaganspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also - im Falle einer erstinstanzlichen Klagabweisung - deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (vgl. BGH NJW 1994, 2896/2897; BGH NJW-RR 1996, 1276; BGH NJW 1999, 2118/2119; Zöller, ZPO, 22. Aufl., 2001, § 263, Rz. 11 b).
  • OLG Naumburg, 18.10.2005 - 9 U 8/05

    Abwälzung von Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag genannt werden

    Die Abwälzung von Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag genannt werden, kommt nur in Betracht, wenn es sich um - objektbezogen - neu entstandene Nebenkosten handelt, die bei der Bemessung des Mietzinses und/oder der Nebenkosten nicht berücksichtigt werden konnten (Bestätigung von 9 U 216/01).

    Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an den Grundsätzen fest, die sich aus dem Urteil vom 5.2.2002 (9 U 216/01) ergeben.

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